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Jahresabschluss

Erläuterungen zu Bilanzposten

Darstellung der Fristigkeiten

Die nicht täglich fälligen Forderungen gegenüber Kreditinstituten gliedern sich nach der Fristigkeit wie folgt:

Restlaufzeit

31.12.2015

Vorjahr

in EUR

in TEUR

bis 3 Monate

280.254.673

329.771

mehr als 3 Monate bis 1 Jahr

565.045.490

527.427

mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre

727.973.453

652.337

mehr als 5 Jahre

207.643.702

85.868

Restlaufzeit

31.12.2015

Vorjahr

in EUR

in TEUR

bis 3 Monate

117.522.855

113.958

mehr als 3 Monate bis 1 Jahr

455.205.230

387.632

mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre

738.982.502

717.117

mehr als 5 Jahre

1.014.032.108

1.002.338

Die nicht täglich fälligen Forderungen gegenüber Nichtbanken gliedern sich nach der Fristigkeit wie folgt:

Pensionsrückstellung

Die Rückstellung für Pensionen wird nach anerkannten versiche-

rungsmathematischen Grundsätzen nach dem Teilwertverfahren

auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 1 Prozent (Vorjahr: 2 Pro-

zent) unter Verwendung des Tafelwerkes von Pagler & Pagler (AVÖ

2008) und unter Berücksichtigung des individuellen Pensionsan-

trittsalters berechnet. Ein Fluktuationsabschlag wird nicht vorge-

nommen. Geldwertanpassungen werden durch Verwendung des

Realzinssatzes berücksichtigt.

Rückstellungen für Abfertigungsverpflichtungen

und ähnliche Verpflichtungen

Für Abfertigungsverpflichtungen zum Bilanzstichtag wird nach fi-

nanzmathematischen Grundsätzen unter Verwendung eines

Zinssatzes von 1 Prozent (Vorjahr: 2 Prozent) und unter Berück-

sichtigung des individuellen gesetzlichen Pensionsantrittsalters

vorgesorgt. Für die Verpflichtung zur Zahlung von Jubiläumsgel-

dern wird nach finanzmathematischen Grundsätzen analog den

Abfertigungsverpflichtungen vorgesorgt. Ein Fluktuationsabschlag

wird nicht vorgenommen. Geldwertanpassungen werden durch

Verwendung des Realzinssatzes berücksichtigt.

Sonstige Rückstellungen

In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vor-

sichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren

Risiken sowie dem Grunde nach wahrscheinliche oder sichere, je-

doch hinsichtlich der Höhe ungewisse Verbindlichkeiten mit den

Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Be-

urteilung erforderlich sind.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit dem Nennwert bzw. höheren Rück-

zahlungswert angesetzt.

Auswirkungen der Änderung der Bilanz-

gliederung gemäß Anlage 2 zu § 43 BWG

Der in der Unterposition 5 ausgewiesene Betrag wurde aufgrund

der Anforderungen der FMA im Geschäftsjahr 2015 angepasst und

ist mit dem Vorjahr nicht vergleichbar. In Abweichung zum Vorjahr,

in dem das Eigenmittelerfordernis ausgewiesen wurde, wird der

Gesamtrisikobetrag ausgewiesen.

Hinweis auf die Medien

der Offenlegung gemäß Art. 434 CRR

Gemäß Artikel 434 CRR haben Kreditinstitute zumindest einmal

jährlich Informationen über ihre Organisationsstruktur, ihr Risiko-

management und ihre Risikokapitalsituation offenzulegen. Diese

Informationen werden auf der Internetseite der Raiffeisen-Landes-

bank Tirol AG

(www.rlb-tirol.at

) veröffentlicht.