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Jahresabschluss
Erläuterungen zu Bilanzposten
Darstellung der Fristigkeiten
Die nicht täglich fälligen Forderungen gegenüber Kreditinstituten gliedern sich nach der Fristigkeit wie folgt:
Restlaufzeit
31.12.2015
Vorjahr
in EUR
in TEUR
bis 3 Monate
280.254.673
329.771
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr
565.045.490
527.427
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre
727.973.453
652.337
mehr als 5 Jahre
207.643.702
85.868
Restlaufzeit
31.12.2015
Vorjahr
in EUR
in TEUR
bis 3 Monate
117.522.855
113.958
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr
455.205.230
387.632
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre
738.982.502
717.117
mehr als 5 Jahre
1.014.032.108
1.002.338
Die nicht täglich fälligen Forderungen gegenüber Nichtbanken gliedern sich nach der Fristigkeit wie folgt:
Pensionsrückstellung
Die Rückstellung für Pensionen wird nach anerkannten versiche-
rungsmathematischen Grundsätzen nach dem Teilwertverfahren
auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 1 Prozent (Vorjahr: 2 Pro-
zent) unter Verwendung des Tafelwerkes von Pagler & Pagler (AVÖ
2008) und unter Berücksichtigung des individuellen Pensionsan-
trittsalters berechnet. Ein Fluktuationsabschlag wird nicht vorge-
nommen. Geldwertanpassungen werden durch Verwendung des
Realzinssatzes berücksichtigt.
Rückstellungen für Abfertigungsverpflichtungen
und ähnliche Verpflichtungen
Für Abfertigungsverpflichtungen zum Bilanzstichtag wird nach fi-
nanzmathematischen Grundsätzen unter Verwendung eines
Zinssatzes von 1 Prozent (Vorjahr: 2 Prozent) und unter Berück-
sichtigung des individuellen gesetzlichen Pensionsantrittsalters
vorgesorgt. Für die Verpflichtung zur Zahlung von Jubiläumsgel-
dern wird nach finanzmathematischen Grundsätzen analog den
Abfertigungsverpflichtungen vorgesorgt. Ein Fluktuationsabschlag
wird nicht vorgenommen. Geldwertanpassungen werden durch
Verwendung des Realzinssatzes berücksichtigt.
Sonstige Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vor-
sichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren
Risiken sowie dem Grunde nach wahrscheinliche oder sichere, je-
doch hinsichtlich der Höhe ungewisse Verbindlichkeiten mit den
Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Be-
urteilung erforderlich sind.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit dem Nennwert bzw. höheren Rück-
zahlungswert angesetzt.
Auswirkungen der Änderung der Bilanz-
gliederung gemäß Anlage 2 zu § 43 BWG
Der in der Unterposition 5 ausgewiesene Betrag wurde aufgrund
der Anforderungen der FMA im Geschäftsjahr 2015 angepasst und
ist mit dem Vorjahr nicht vergleichbar. In Abweichung zum Vorjahr,
in dem das Eigenmittelerfordernis ausgewiesen wurde, wird der
Gesamtrisikobetrag ausgewiesen.
Hinweis auf die Medien
der Offenlegung gemäß Art. 434 CRR
Gemäß Artikel 434 CRR haben Kreditinstitute zumindest einmal
jährlich Informationen über ihre Organisationsstruktur, ihr Risiko-
management und ihre Risikokapitalsituation offenzulegen. Diese
Informationen werden auf der Internetseite der Raiffeisen-Landes-
bank Tirol AG
(www.rlb-tirol.at) veröffentlicht.