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Lagebericht

Sicherung der Einlagen

Solidaritätsverein der

Raiffeisen-Bankengruppe Tirol

Die Raiffeisenbanken der Raiffeisen-Bankengruppe Tirol haben ge-

meinsam mit der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG einen Solidaritäts-

verein eingerichtet, der durch geeignete Maßnahmen sicherstellt,

dass in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Vereinsmitglieder

Hilfestellung erhalten.

Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft

Diese Gemeinschaft aus Raiffeisenbanken, Raiffeisen-Landesban-

ken, der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG und der Raiffeisen

Bank International AG garantiert wechselseitig alle Kundeneinlagen

und die eigenen Wertpapieremissionen, unabhängig von der Höhe.

Die Kundengarantiegemeinschaft ist zweistufig aufgebaut: einer-

seits auf Landesebene und andererseits in der Bundesgarantiege-

meinschaft. Die Kundengarantiegemeinschaft gewährleistet somit

über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus Sicherheit für die

Kunden.

Einlagensicherungseinrichtungen

Durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz

(ESAEG) wurde die EU-Richtlinie 2014/49/EU über Einlagensiche-

rungssysteme in Österreich umgesetzt. Das Gesetz schreibt vor,

dass jede Sicherungseinrichtung einen Einlagensicherungsfonds

einzurichten hat. Dieser ist mittels jährlicher Beitragsvorschreibung

an die Mitgliedsinstitute der Sicherungseinrichtung bis zur gesetz-

lich vorgeschriebenen Höhe von zumindest 0,8 % der Summe der

gedeckten Einlagen der Mitgliedsinstitute auszustatten. Die Rol-

le der Sicherungseinrichtung der Raiffeisen Bankengruppe Ös-

terreich nimmt die Österreichische Raiffeisen-Einlagensicherung

eGen (ÖRE) wahr.

Zur Finanzierung der gesetzlichen Einlagensicherung durch Auf-

bau eines Ex-ante-Fonds iSd § 13 ESAEG sind gemäß § 21 ESAEG

jährlich Beiträge zu leisten. Die Höhe der Beiträge richtet sich ge-

mäß § 23 ESAEG nach der Höhe der gedeckten Einlagen und der

Ausprägung der Risiken, denen das Institut ausgesetzt ist.

Darüber hinaus kann die Sicherungseinrichtung pro Kalender-

jahr Sonderbeiträge in der Höhe von maximal 0,5 % der Sum-

me der gedeckten Einlagen der Mitgliedsinstitute einheben. Die-

se Schwelle kann im Einzelfall durch die Genehmigung der FMA

auch überschritten werden. Die Höhe des Sonderbeitrags be-

stimmt sich gemäß § 22 ESAEG als Verhältnis des zuletzt fälligen

Jahresbeitrags der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG zur Gesamt-

summe der zuletzt fälligen Jahresbeiträge aller Mitglieder der Si-

cherungseinrichtung. Im Geschäftsjahr 2015 wurden keine Son-

derbeiträge eingehoben.

Im Falle einer Auszahlung von Entschädigungen für gesicherte Wert-

papierdienstleistungen iSd § 49 ESAEG (Anlegerentschädigung) be-

trägt die Beitragsleistung des Einzelinstituts pro Geschäftsjahr maxi-

Systemen, Prozessen, aus fehlerhaftem Verhalten von Mitarbeitern

oder externen Ereignissen entstehen können, werden analysiert, be-

wertet und mit geeigneten Gegensteuerungsmaßnahmen versehen.

In den Prozessen und Systemen sind auch sämtliche Vorkehrungen

betreffend die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfi-

nanzierung eingeschlossen.

Das Eigenmittelerfordernis für das operationelle Risiko wird gemäß

dem Basisindikatoransatz ermittelt. Die Darstellung und Bearbeitung

der Risiken erfolgt mittels moderner EDV-Systeme. Ergänzt durch

tourliche Prüfungen der Innenrevision und periodische Berichterstat-

tungen wird so ein adäquater Umgang mit operationellen Risiken si-

chergestellt.

Risikotragfähigkeit

Im Rahmen der Gesamtbankrisikosteuerung werden dem Risiko-

deckungspotenzial alle maßgeblichen Risiken, die nach adäqua-

ten Methoden und unter Einsatz entsprechender Systeme ermittelt

werden, gegenübergestellt.

Die jährlich geplante Risikobelastung stellt dabei die Begrenzung

für das aggregierte Gesamtbankrisiko dar, wobei neben den tat-

sächlich gemessenen Risiken auch nicht quantifizierbare sonstige

Risiken durch einen Risikopuffer Berücksichtigung finden. Alle ri-

sikorelevanten Informationen fließen in monatlich erstellte und im

Risiko-Komitee ausführlich besprochene Risikotragfähigkeitsana-

lysen ein. Dabei wird das Gesamtbankrisiko in unterschiedlichen

Szenarien ermittelt, um sicherzustellen, dass in einem möglichen

Problemfall (95,0 % Konfidenzniveau), aber auch in einem unwahr-

scheinlichen Extremfall (99,9 % Konfidenzniveau) ausreichend Kapi-

tal zur Verfügung steht.

Auch das Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird mit der Le-

verage Ratio regelmäßig gemessen und berichtet.

In der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG wird verstärktes Augen-

merk auf die Risikomanagementprozesse des Kredit-, Markt- und

Liquiditätsrisikos gelegt, da der Schwerpunkt der Banktätigkeit

im Privat- und Firmenkunden- sowie im Treasury-Geschäft liegt.

Das Kreditrisiko samt dem makroökonomischen Risiko wird mit-

tels Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten, das Marktrisiko

und das Liquiditätspreisrisiko des Bank- und des Handelsbuches

mittels Sensitivitätskennzahlen berechnet. Neben den marktabhän-

gigen Risiken werden im Rahmen der Gesamtbanksteuerung noch

das Beteiligungsrisiko und das operationelle Risiko berechnet, um

sowohl alle Risiken darzustellen als auch den stetig steigenden

aufsichtsrechtlichen Anforderungen Rechnung zu tragen.

Die Risikotragfähigkeitsanalyse ist der Ausgangspunkt für die Limi-

tierung der Risikoaktivitäten auf ein angemessenes Niveau mit dem

Ziel, den problemlosen Fortbestand der Raiffeisen-Landesbank Ti-

rol AG zu sichern und das Ertragspotenzial entsprechend auszu-

schöpfen.

Auswirkungen von Ereignissen, die im Rahmen der herkömmli-

chen Risikomessung nicht oder nicht ausreichend berücksich-

tigt werden können, werden im Rahmen von tourlichen Stress-

tests aufgezeigt. Dabei werden für alle wesentlichen Risikoarten

Stress-Szenarien definiert und die Konsequenzen dieser Ausnah-

mesituationen für die Gewinn- und Verlustrechnung, die Eigenmit-

telausstattung bzw. die Risikotragfähigkeit analysiert.