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Lagebericht
Sicherung der Einlagen
Solidaritätsverein der
Raiffeisen-Bankengruppe Tirol
Die Raiffeisenbanken der Raiffeisen-Bankengruppe Tirol haben ge-
meinsam mit der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG einen Solidaritäts-
verein eingerichtet, der durch geeignete Maßnahmen sicherstellt,
dass in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Vereinsmitglieder
Hilfestellung erhalten.
Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft
Diese Gemeinschaft aus Raiffeisenbanken, Raiffeisen-Landesban-
ken, der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG und der Raiffeisen
Bank International AG garantiert wechselseitig alle Kundeneinlagen
und die eigenen Wertpapieremissionen, unabhängig von der Höhe.
Die Kundengarantiegemeinschaft ist zweistufig aufgebaut: einer-
seits auf Landesebene und andererseits in der Bundesgarantiege-
meinschaft. Die Kundengarantiegemeinschaft gewährleistet somit
über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus Sicherheit für die
Kunden.
Einlagensicherungseinrichtungen
Durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz
(ESAEG) wurde die EU-Richtlinie 2014/49/EU über Einlagensiche-
rungssysteme in Österreich umgesetzt. Das Gesetz schreibt vor,
dass jede Sicherungseinrichtung einen Einlagensicherungsfonds
einzurichten hat. Dieser ist mittels jährlicher Beitragsvorschreibung
an die Mitgliedsinstitute der Sicherungseinrichtung bis zur gesetz-
lich vorgeschriebenen Höhe von zumindest 0,8 % der Summe der
gedeckten Einlagen der Mitgliedsinstitute auszustatten. Die Rol-
le der Sicherungseinrichtung der Raiffeisen Bankengruppe Ös-
terreich nimmt die Österreichische Raiffeisen-Einlagensicherung
eGen (ÖRE) wahr.
Zur Finanzierung der gesetzlichen Einlagensicherung durch Auf-
bau eines Ex-ante-Fonds iSd § 13 ESAEG sind gemäß § 21 ESAEG
jährlich Beiträge zu leisten. Die Höhe der Beiträge richtet sich ge-
mäß § 23 ESAEG nach der Höhe der gedeckten Einlagen und der
Ausprägung der Risiken, denen das Institut ausgesetzt ist.
Darüber hinaus kann die Sicherungseinrichtung pro Kalender-
jahr Sonderbeiträge in der Höhe von maximal 0,5 % der Sum-
me der gedeckten Einlagen der Mitgliedsinstitute einheben. Die-
se Schwelle kann im Einzelfall durch die Genehmigung der FMA
auch überschritten werden. Die Höhe des Sonderbeitrags be-
stimmt sich gemäß § 22 ESAEG als Verhältnis des zuletzt fälligen
Jahresbeitrags der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG zur Gesamt-
summe der zuletzt fälligen Jahresbeiträge aller Mitglieder der Si-
cherungseinrichtung. Im Geschäftsjahr 2015 wurden keine Son-
derbeiträge eingehoben.
Im Falle einer Auszahlung von Entschädigungen für gesicherte Wert-
papierdienstleistungen iSd § 49 ESAEG (Anlegerentschädigung) be-
trägt die Beitragsleistung des Einzelinstituts pro Geschäftsjahr maxi-
Systemen, Prozessen, aus fehlerhaftem Verhalten von Mitarbeitern
oder externen Ereignissen entstehen können, werden analysiert, be-
wertet und mit geeigneten Gegensteuerungsmaßnahmen versehen.
In den Prozessen und Systemen sind auch sämtliche Vorkehrungen
betreffend die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfi-
nanzierung eingeschlossen.
Das Eigenmittelerfordernis für das operationelle Risiko wird gemäß
dem Basisindikatoransatz ermittelt. Die Darstellung und Bearbeitung
der Risiken erfolgt mittels moderner EDV-Systeme. Ergänzt durch
tourliche Prüfungen der Innenrevision und periodische Berichterstat-
tungen wird so ein adäquater Umgang mit operationellen Risiken si-
chergestellt.
Risikotragfähigkeit
Im Rahmen der Gesamtbankrisikosteuerung werden dem Risiko-
deckungspotenzial alle maßgeblichen Risiken, die nach adäqua-
ten Methoden und unter Einsatz entsprechender Systeme ermittelt
werden, gegenübergestellt.
Die jährlich geplante Risikobelastung stellt dabei die Begrenzung
für das aggregierte Gesamtbankrisiko dar, wobei neben den tat-
sächlich gemessenen Risiken auch nicht quantifizierbare sonstige
Risiken durch einen Risikopuffer Berücksichtigung finden. Alle ri-
sikorelevanten Informationen fließen in monatlich erstellte und im
Risiko-Komitee ausführlich besprochene Risikotragfähigkeitsana-
lysen ein. Dabei wird das Gesamtbankrisiko in unterschiedlichen
Szenarien ermittelt, um sicherzustellen, dass in einem möglichen
Problemfall (95,0 % Konfidenzniveau), aber auch in einem unwahr-
scheinlichen Extremfall (99,9 % Konfidenzniveau) ausreichend Kapi-
tal zur Verfügung steht.
Auch das Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird mit der Le-
verage Ratio regelmäßig gemessen und berichtet.
In der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG wird verstärktes Augen-
merk auf die Risikomanagementprozesse des Kredit-, Markt- und
Liquiditätsrisikos gelegt, da der Schwerpunkt der Banktätigkeit
im Privat- und Firmenkunden- sowie im Treasury-Geschäft liegt.
Das Kreditrisiko samt dem makroökonomischen Risiko wird mit-
tels Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten, das Marktrisiko
und das Liquiditätspreisrisiko des Bank- und des Handelsbuches
mittels Sensitivitätskennzahlen berechnet. Neben den marktabhän-
gigen Risiken werden im Rahmen der Gesamtbanksteuerung noch
das Beteiligungsrisiko und das operationelle Risiko berechnet, um
sowohl alle Risiken darzustellen als auch den stetig steigenden
aufsichtsrechtlichen Anforderungen Rechnung zu tragen.
Die Risikotragfähigkeitsanalyse ist der Ausgangspunkt für die Limi-
tierung der Risikoaktivitäten auf ein angemessenes Niveau mit dem
Ziel, den problemlosen Fortbestand der Raiffeisen-Landesbank Ti-
rol AG zu sichern und das Ertragspotenzial entsprechend auszu-
schöpfen.
Auswirkungen von Ereignissen, die im Rahmen der herkömmli-
chen Risikomessung nicht oder nicht ausreichend berücksich-
tigt werden können, werden im Rahmen von tourlichen Stress-
tests aufgezeigt. Dabei werden für alle wesentlichen Risikoarten
Stress-Szenarien definiert und die Konsequenzen dieser Ausnah-
mesituationen für die Gewinn- und Verlustrechnung, die Eigenmit-
telausstattung bzw. die Risikotragfähigkeit analysiert.