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Jahresabschluss
Bericht zum Jahresabschluss
Ich habe den beigefügten Jahresabschluss der
Raiffeisen-Landesbank Tirol AG,
Innsbruck,
für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2015
unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Dieser Jahresab-
schluss umfasst die Bilanz zum 31. Dezember 2015, die Gewinn-
und Verlustrechnung für das am 31. Dezember 2015 endende Ge-
schäftsjahr sowie den Anhang.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für
den Jahresabschluss und die Buchführung
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind für die Buchfüh-
rung sowie für die Aufstellung eines Jahresabschlusses verant-
wortlich, der ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage der Gesellschaft in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmens- und bankrechtlichen Vorschrif-
ten vermittelt. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umset-
zung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit
dieses für die Aufstellung des Jahresabschlusses und die Vermitt-
lung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft von Bedeutung ist, damit dieser frei
von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es aufgrund von be-
absichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und An-
wendung geeigneter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden; die
Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gege-
benen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen.
Verantwortung des Abschlussprüfers und
Beschreibung von Art und Umfang der
gesetzlichen Abschlussprüfung
Meine Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils
zu diesem Jahresabschluss auf der Grundlage meiner Prüfung.
Ich habe meine Prüfung unter Beachtung der in Österreich gel-
tenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemä-
ßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern,
dass ich die Standesregeln einhalte und die Prüfung so plane und
durchführe, dass ich mir mit hinreichender Sicherheit ein Urteil da-
rüber bilden kann, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen
Fehldarstellungen ist.
Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlun-
gen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Be-
träge und sonstigen Angaben im Jahresabschluss. Die Auswahl
der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des
Abschlussprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung
des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei
es aufgrund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern.
Bei der Vornahme dieser Risikoeinschätzung berücksichtigt der
Abschlussprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Auf-
stellung des Jahresabschlusses und die Vermittlung eines mög-
lichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
der Gesellschaft von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung
der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzu-
Bestätigungsvermerk
legen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit
der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben. Die Prüfung
umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der ange-
wandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und der von
den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schät-
zungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Jahres-
abschlusses.
Ich bin der Auffassung, dass ich ausreichende und geeignete Prü-
fungsnachweise erlangt habe, sodass meine Prüfung eine hinrei-
chend sichere Grundlage für mein Prüfungsurteil darstellt.
Prüfungsurteil
Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Aufgrund der
bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahres-
abschluss nach meiner Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften
und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Fi-
nanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2015 sowie der Er-
tragslage der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner bis
zum 31. Dezember 2015 in Übereinstimmung mit den österreichi-
schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.
Aussagen zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der gesetzlichen Vorschriften darauf
zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob
die sonstigen Angaben im Lagebericht nicht eine falsche Vorstel-
lung von der Lage der Gesellschaft erwecken. Der Bestätigungs-
vermerk hat auch eine Aussage darüber zu enthalten, ob der Lage-
bericht mit dem Jahresabschluss in Einklang steht.
Der Lagebericht steht nach meiner Beurteilung in Einklang mit dem
Jahresabschluss.
Wien, am 22. Februar 2016
Als vom Österreichischen Raiffeisenverband bestellter Revisor:
Dr. Matthias Trost
Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit
meinem Bestätigungsvermerk darf nur in der von mir bestätigten
Fassung erfolgen. Für abweichende Fassungen (z. B. Verkürzung
oder Übersetzung in eine andere Sprache) sind die Vorschriften
des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.