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Jahresabschluss
Kosten eigener Emissionen
Emissionskosten und Agio bzw. Disagio werden auf die Laufzeit
der Schulden linear verteilt.
Pensionsrückstellung
Die Rückstellung für Pensionen wird nach anerkannten versiche-
rungsmathematischen Grundsätzen nach dem Teilwertverfahren
auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 2 Prozent (Vorjahr 2 Pro-
zent) unter Verwendung des Tafelwerkes von Pagler & Pagler (AVÖ
2008) und unter Berücksichtigung des individuellen Pensionsan-
trittsalters berechnet. Ein Fluktuationsabschlag wird nicht vorge-
nommen. Geldwertanpassungen werden durch Verwendung des
Realzinssatzes berücksichtigt.
Rückstellungen für Abfertigungsverpflichtungen
und ähnliche Verpflichtungen
Für Abfertigungsverpflichtungen zum Bilanzstichtag wird nach fi-
nanzmathematischen Grundsätzen unter Verwendung eines
Zinssatzes von 2 Prozent (Vorjahr 2 Prozent) und unter Berück-
sichtigung des individuellen gesetzlichen Pensionsantrittsalters
vorgesorgt. Für die Verpflichtung zur Zahlung von Jubiläumsgel-
dern wird nach finanzmathematischen Grundsätzen analog den
Abfertigungsverpflichtungen vorgesorgt. Ein Fluktuationsabschlag
wird nicht vorgenommen. Geldwertanpassungen werden durch
Verwendung des Realzinssatzes berücksichtigt.
Sonstige Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vor-
sichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennba-
ren Risken sowie dem Grunde nach wahrscheinliche oder sichere,
jedoch hinsichtlich der Höhe ungewisse Verbindlichkeiten mit den
Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Be-
urteilung erforderlich sind.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit dem Nennwert bzw. höheren Rück-
zahlungswert angesetzt.
Auswirkungen der Änderung der Bilanz-
gliederung gemäß Anlage 2 zu § 43 BWG
Mit 01.01.2014 wurde die Anlage 2 zu § 43 BWG geändert. Die
ausgewiesenen Vorjahresbeträge beziehen sich auf die Anlage 2
zu § 43 BWG idF von BGBl I 184/2013. Die in Passiva 7 und in den
Posten unter der Bilanz Passiva 4 und 5 ausgewiesenen Beträge
sind nicht vergleichbar.
Die in den Unterpositionen 4 und 5 ausgewiesenen Beträge sind
aufgrund der Umstellung der Eigenkapitalstandards von Basel II
auf Basel III im Geschäftsjahr 2014 mit den Vorjahreswerten nicht
vergleichbar.
Der im Vorjahr unter Passiva 7, Nachrangige Verbindlichkeiten aus-
gewiesene Betrag iHv TEUR 4.093 sowie unter Passiva 8, Ergän-
zungskapital nach BWG (Basel II) ausgewiesene Betrag iHv TEUR
13.846 wurden in Summe unter Passiva 7, Ergänzungskapital ge-
mäß Teil 2 Titel I der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 abgebildet. Da-
durch wurde ein der Qualität des Kapitals angemessener Ausweis
der Vorjahresbeträge vorgenommen.
Hinweis auf die Medien
der Offenlegung gemäß Art. 434 CRR
Gemäß Artikel 434 CRR haben Kreditinstitute zumindest einmal
jährlich Informationen über ihre Organisationsstruktur, ihr Risiko-
management und ihre Risikokapitalsituation offenzulegen. Diese
Informationen werden auf der Internetseite der RLB Tirol AG
(
) veröffentlicht.