Seite 9 - Mit.Einander RB Reutte 03/2012

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Für alle, die Mehr im Leben wollen
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SEPA
„Single Euro Payments Area“
Seit einiger Zeit/einigen Jahren beschäftigt uns ein neuer Begriff:
SEPA. Viele stellen sich die Fragen „Was ist das?“ und „Betrifft mich
das?“ Die kurze Antwort lautet: JA, es betrifft jeden, der eine Zah­
lungsanweisung (Zahlschein) in Auftrag gibt – dabei ist es egal, ob am
Schalter oder per Online-Banking (ELBA).
SEPA ist die Abkürzung für „Single Euro Payments Area“ oder in
Deutsch „einheit­licher EURO-Zahlungsraum“ und die logische Kon-
sequenz aus der Einführung des EUROs als gemeinsame Währung
für Europa.
Schritt für Schritt werden die unterschied­lichen Zahlungs-
verkehrsstrukturen in den einzelnen Mitgliedsländern (die EU-27
zzgl. EWR-Staaten, Monaco und der Schweiz) angepasst, so dass
am Ende alle Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlun-
gen im europäischen Binnenmarkt auf die gleiche effiziente und
kostengüns­tige Weise wie nationale Zahlungen abgewickelt werden.
Und das in allen Mitgliedsländern gleich. Neben der reinen Ver-
einfachung spiegelt sich das auch in den Kosten wieder. So kostet
seit 1. April 2012 eine SEPA-Überweisung innerhalb der EU-27
in EUR gleich viel wie eine Inlandsüberweisung und sie wird seit
1. Januar 2012 binnen einem Bankwerktag durchgeführt (bei
beleghaften Überweis­ungen plus 2 Bankwerktagen).
Damit können nun alle Zahlungen innerhalb der Mitgliedsländer von
Ihrem Raiffeisen­konto aus schnell und bequem erledigt werden.
Hierbei sind nur wenige Dinge zu beachten:
• Anstelle der Kontonummer ist nun die IBAN anzugeben.
• Anstelle der Bankleitzahl ist nun der BIC (= SWIFT Code)
anzugeben – dieser ist allerdings nur wirklich notwendig, wenn
die Überweisung ins Ausland erfolgt, innerhalb von Österreich
ist er nicht zwingend notwendig.
• Seit 1. Juli 2012 werden nur noch SEPA-Zahlungsanweisungen
ausgegeben bzw. bedruckt. Die bisherigen Inlandszahlscheine
gelten nur noch bis 31. Januar 2014.
• Als Zahlungsreferenz können bis zu 35 Zeichen (alphanumerisch)
eingegeben werden.
• Erfassung des Verwendungszweckes (max. 140 Zeichen) ist nicht
mehr erforderlich – ACHTUNG, dieser wird NICHT
weitergeleitet, wenn eine Zahlungs­referenz erfasst wurde!
Klingt einfach – ist es auch. Die eigene IBAN und den BIC findet
man auf der Rückseite seiner Bankomatkarte sowie auf dem Konto­
auszug bzw. in ELBA. Wenn man an jemanden etwas überweisen
muss, finden sich diese Informationen in der Regel auf der Rechnung
oder auf dem beiliegenden Zahlschein.
Tipp: Die IBAN besteht aus dem Länderkennzeichen, einer 2-
stelligen Prüfziffer, der Bankleitzahl und der Kontonummer –
zwischen Kontonummer und Bankleitzahl füllt man einfach alles
mit Nullen auf. In Deutschland ist sie 22-, in Österreich 20-
stellig. Man muss sich also nur die 2-stellige Prüfziffer neu merken!
Für Unternehmer oder auch Vereine gibt es weitere wichtige
Änderungen bei Lastschriften (= Abbuchungs- bzw. Einzugsauftrag).
Dies betrifft insbesondere deren Fristigkeiten.
Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Kundenberater/
innen gerne hilfreich zur Seite.
SEPA-Geltungsbereich
Die neue SEPA-Zahlungsanweisung (Muster)