Für alle, die Mehr im Leben wollen
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SEPA
„Single Euro Payments Area“
Seit einiger Zeit/einigen Jahren beschäftigt uns ein neuer Begriff:
SEPA. Viele stellen sich die Fragen „Was ist das?“ und „Betrifft mich
das?“ Die kurze Antwort lautet: JA, es betrifft jeden, der eine Zah
lungsanweisung (Zahlschein) in Auftrag gibt – dabei ist es egal, ob am
Schalter oder per Online-Banking (ELBA).
SEPA ist die Abkürzung für „Single Euro Payments Area“ oder in
Deutsch „einheitlicher EURO-Zahlungsraum“ und die logische Kon-
sequenz aus der Einführung des EUROs als gemeinsame Währung
für Europa.
Schritt für Schritt werden die unterschiedlichen Zahlungs-
verkehrsstrukturen in den einzelnen Mitgliedsländern (die EU-27
zzgl. EWR-Staaten, Monaco und der Schweiz) angepasst, so dass
am Ende alle Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlun-
gen im europäischen Binnenmarkt auf die gleiche effiziente und
kostengünstige Weise wie nationale Zahlungen abgewickelt werden.
Und das in allen Mitgliedsländern gleich. Neben der reinen Ver-
einfachung spiegelt sich das auch in den Kosten wieder. So kostet
seit 1. April 2012 eine SEPA-Überweisung innerhalb der EU-27
in EUR gleich viel wie eine Inlandsüberweisung und sie wird seit
1. Januar 2012 binnen einem Bankwerktag durchgeführt (bei
beleghaften Überweisungen plus 2 Bankwerktagen).
Damit können nun alle Zahlungen innerhalb der Mitgliedsländer von
Ihrem Raiffeisenkonto aus schnell und bequem erledigt werden.
Hierbei sind nur wenige Dinge zu beachten:
• Anstelle der Kontonummer ist nun die IBAN anzugeben.
• Anstelle der Bankleitzahl ist nun der BIC (= SWIFT Code)
anzugeben – dieser ist allerdings nur wirklich notwendig, wenn
die Überweisung ins Ausland erfolgt, innerhalb von Österreich
ist er nicht zwingend notwendig.
• Seit 1. Juli 2012 werden nur noch SEPA-Zahlungsanweisungen
ausgegeben bzw. bedruckt. Die bisherigen Inlandszahlscheine
gelten nur noch bis 31. Januar 2014.
• Als Zahlungsreferenz können bis zu 35 Zeichen (alphanumerisch)
eingegeben werden.
• Erfassung des Verwendungszweckes (max. 140 Zeichen) ist nicht
mehr erforderlich – ACHTUNG, dieser wird NICHT
weitergeleitet, wenn eine Zahlungsreferenz erfasst wurde!
Klingt einfach – ist es auch. Die eigene IBAN und den BIC findet
man auf der Rückseite seiner Bankomatkarte sowie auf dem Konto
auszug bzw. in ELBA. Wenn man an jemanden etwas überweisen
muss, finden sich diese Informationen in der Regel auf der Rechnung
oder auf dem beiliegenden Zahlschein.
Tipp: Die IBAN besteht aus dem Länderkennzeichen, einer 2-
stelligen Prüfziffer, der Bankleitzahl und der Kontonummer –
zwischen Kontonummer und Bankleitzahl füllt man einfach alles
mit Nullen auf. In Deutschland ist sie 22-, in Österreich 20-
stellig. Man muss sich also nur die 2-stellige Prüfziffer neu merken!
Für Unternehmer oder auch Vereine gibt es weitere wichtige
Änderungen bei Lastschriften (= Abbuchungs- bzw. Einzugsauftrag).
Dies betrifft insbesondere deren Fristigkeiten.
Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Kundenberater/
innen gerne hilfreich zur Seite.
SEPA-Geltungsbereich
Die neue SEPA-Zahlungsanweisung (Muster)