Seite 62 - RLB Geschäftsbericht 2008

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Jahresabschluss
Sachanlagen und immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt gemäß § 55 Abs. 1 BWG in
Verbindung mit § 204 UGB zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskos-
ten abzüglich der planmäßigen Abschreibungen.
Von den Zugängen in der ersten Jahreshälfte des Geschäftsjahres
wurde die volle, von den Zugängen in der zweiten Jahreshälfte
wurde die halbe Jahresabschreibung verrechnet.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Die der planmäßigen Abschreibung zugrunde gelegte Nutzungs-
dauer bewegt sich bei den unbeweglichen Anlagen von 5 bis 67
Jahren, bei den beweglichen Anlagen von 3 bis 20 Jahren und
beträgt bei den immateriellen Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens 4 Jahre.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich
dauernder Wertminderung durchgeführt.
Kosten eigener Emissionen
Emissionskosten und Agio bzw. Disagio werden auf die Laufzeit
der Schulden linear verteilt.
Pensionsrückstellung
Die Rückstellung für Pensionen wird nach anerkannten versiche-
rungsmathematischen Grundsätzen nach dem Teilwertverfahren auf
Basis eines Rechnungszinssatzes von 4 Prozent unter Zugrunde-
legung des modifizierten Tafelwerkes von Pagler & Pagler (AVÖ
2008) und eines Pensionseintrittsalters von 62 bei Frauen bzw. von
62 bei Männern berechnet, wobei die Übergangsbestimmungen ge-
mäß Sozialrechtsänderungsgesetz 2008 beachtet werden. Ein Fluktua-
tionsabschlag wird nicht vorgenommen. Geldwertanpassungen
werden durch Verwendung des Realzinssatzes berücksichtigt.
Rückstellungen für Abfertigungs-
verpflichtungen und ähnliche Verpflichtungen
Für Abfertigungsverpflichtungen zum Bilanzstichtag wird nach
finanzmathematischen Grundsätzen unter Verwendung eines
Zinssatzes von 4 Prozent und eines Pensionseintrittsalters von 60
bei Frauen bzw. von 65 bei Männern vorgesorgt. Für die Verpflich-
tung zur Zahlung von Jubiläumsgeldern wird nach finanzmathe-
matischen Grundsätzen analog den Abfertigungsverpflichtungen
vorgesorgt. Ein Fluktuationsabschlag wird nicht vorgenommen.
Geldwertanpassungen werden durch Verwendung des Realzins-
satzes berücksichtigt.
Sonstige Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vor-
sichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren
Risken sowie dem Grunde nach wahrscheinliche oder sichere,
jedoch hinsichtlich der Höhe ungewisse Verbindlichkeiten mit den
Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung erforderlich sind.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit dem Nennwert bzw. höheren Rück-
zahlungswert angesetzt.
Hinweis auf die Medien
der Offenlegung gemäß § 26 BWG
Gemäß § 26 BWG haben Kreditinstitute zumindest einmal jährlich
Informationen über ihre Organisationsstruktur, ihr Risikomanage-
ment und ihre Risikokapitalsituation offenzulegen. Diese Informatio-
nen werden auf der Internetseite der RLB Tirol AG (www.rlb-tirol.at)
veröffentlicht.