Seite 61 - RLB Geschäftsbericht 2008

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Allgemeine Grundsätze
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung sowie unter Beachtung der Gene-
ralnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der
Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Voll-
ständigkeit eingehalten.
Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und
Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und
eine Fortführung des Unternehmens unterstellt.
Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass
nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen
wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden
berücksichtigt.
Währungsumrechnung
Die Währungen der an der Währungsunion teilnehmenden
Mitgliedsstaaten werden zum festgelegten Umrechnungskurs
angesetzt.
Die Fremdwährungsbeträge werden gemäß § 58 Abs. 1 BWG zu
den EZB-Referenzkursen bzw. soweit solche nicht veröffentlicht
werden zu Devisen-Mittelkursen (RZB-Fixing) umgerechnet.
Termingeschäfte werden gemäß § 58 Abs. 2 BWG zum Terminkurs
am Bilanzstichtag umgerechnet.
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Wertpapiere
Festverzinsliche Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zum
gemilderten Niederstwertprinzip bzw. gemäß § 56 Abs. 2 BWG
bewertet. Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens werden zum
strengen Niederstwertprinzip bewertet.
Wertpapiere, die dem Deckungsstock für Mündelgelder dienen,
sind Anlagevermögen und werden gemäß § 2 Abs. 3 der Mündelsi-
cherheitsverordnung zum strengen Niederstwertprinzip bewertet.
Die Wertpapiere des Handelsbestandes und des Umlaufvermö-
gens werden gemäß § 207 UGB zum strengen Niederstwertprin-
zip bewertet. Jene Wertpapiere des Umlaufvermögens, die zur
Bedeckung eigener Emissionen angeschafft wurden, werden
zu Marktwerten bewertet. Die im Umlaufvermögen befindlichen
Wertpapiere aus eigenen Emissionen werden mit dem Rückzahlun-
gsbetrag bewertet.
Ausleihungen, Eventualverbindlichkeiten
und Kreditrisken
Für erkennbare Risken bei Kreditnehmern werden Einzelwertbe-
richtigungen bzw. Rückstellungen gebildet. Zuzählungsgebühren
werden im Jahr der Krediteinräumung erfolgswirksam
erfasst. Für ausgewählte Branchenrisiken wurde heuer erstmalig
eine pauschale Wertberichtigung gebildet.
Beteiligungen
Die Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bewertet.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn
aufgrund anhaltender Verluste, eines verringerten Eigenkapitals
und/oder eines verminderten Ertragswertes eine Wertminderung
eingetreten ist, die voraussichtlich von Dauer ist.