Seite 65 - RLB Geschäftsbericht 2008

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Ergänzende Angaben
In der Bilanz sind folgende auf Euro umgerechnete Fremdwährungsbeträge enthalten:
Aktiva (in EUR)
Passiva (in EUR)
2.021.316.701
447.081.192
Zum Bilanzstichtag bestehen folgende derivative Finanzinstrumente (in Tsd. EUR):
Bankbuch
Handelsbuch
Gesamt
Marktwert
positiv
Marktwert
negativ
Zinssatzderivate
Zinsswaps
3.430.853
0
3.430.853
81.872
50.205
Zinstermingeschäfte
50.000
0
50.000
233
218
Zinsoptionen – Kauf
77.233
0
77.233
1.612
0
Zinsoptionen – Verkauf
70.395
0
70.395
0
1.031
Wechselkursderivate
Devisentermingeschäfte
12.470
0
12.470
99
178
Währungsoptionen
1.000
0
1.000
11
0
Währungs-/Zinsswaps
1.579.242
0
1.579.242
1.350
77.416
Der Marktwert ist jener Betrag, zu dem Finanzinstrumente am Bilanzstichtag zu fairen Bedingungen verkauft oder gekauft werden können.
Sofern Börsenkurse vorhanden waren, wurden diese zur Bewertung herangezogen. Für Finanzinstrumente ohne Börsenkurs wurden interne
Bewertungsmodelle mit aktuellen Marktparametern, insbesondere die Barwertmethode und Optionspreismodelle, herangezogen.
Zum 31.12.2008 dienen Wertpapiere im Nominale von EUR 4.805.000 als Deckungsstock für Mündelgeldspareinlagen i.H.v. EUR
3.315.981. Weiters wurde eine Handelskaution für Xetra Wien bei der OeKB i.H.v. EUR 1.000.000 und für Xetra Frankfurt i.H.v. EUR
4.000.000 bei der Deutschen Börse Clearing AG hinterlegt. Für das EZB-Tenderverfahren wurden Sicherstellungen i.H.v. EUR 88.300.000
bei der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG und EUR 688.900.000 bei der OeNB geleistet. Für die Abwicklung von Wertpapiergeschäften
wurden Wertpapiere i.H.v. EUR 8.600.000 sowie für die Abwicklung von Optionsgeschäften Wertpapiere i.H.v. EUR 400.000 hinterlegt.
Weiters wurden EUR 26.800.000 als Sicherheiten für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und EUR 11.000.000 für die GSA/Bar-
geldversorgung hinterlegt. Kredite waren mit EUR 4.017.190 an die Österreichische Kontrollbank AG bzw. i.H.v. EUR 58.747.196 an die
Europäische Investitionsbank zediert.
Im Geschäftsjahr wurden Zuschreibungen im Sinne des § 208 Abs. 2 UGB aus steuerrechtlichen Gründen unterlassen.