Seite 72 - rlb_geschäftsbericht 2007

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Sachanlagen und immaterielle
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens
Die Bewertung der Sachanlagen
erfolgt gemäß § 55 Abs. 1 BWG in
Verbindung mit § 204 UGB zu An-
schaffungs- bzw. Herstellungskosten
abzüglich der planmäßigen Abschrei-
bungen.
Von den Zugängen in der ersten Jah-
reshälfte des Geschäftsjahres wurde
die volle, von den Zugängen in der
zweiten Jahreshälfte wurde die halbe
Jahresabschreibung verrechnet.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter
werden im Zugangsjahr voll abge-
schrieben.
Die der planmäßigen Abschreibung
zugrunde gelegte Nutzungsdauer
bewegt sich bei den unbeweglichen
Anlagen von 5 bis 67 Jahren, bei den
beweglichen Anlagen von 3 bis 20
Jahren und bei den immateriellen
Vermögensgegenständen des Anla-
gevermögens von 4 bis 15 Jahren.
Außerplanmäßige Abschreibungen
werden bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung durchgeführt.
Pensionsrückstellung
Die Rückstellung für Pensionen wird
nach anerkannten versicherungs-
mathematischen Grundsätzen nach
dem Teilwertverfahren auf Basis eines
Rechnungszinssatzes von 4 % unter
Zugrundelegung des modifizierten
Tafelwerkes von Pagler & Pagler (AVÖ
1999) und eines Pensionseintrittsal-
ters von 62 bei Frauen bzw. von 62
bei Männern berechnet, wobei die
Übergangsbestimmungen gemäß
Sozialrechtsänderungsgesetz 2007
beachtet werden. Ein Fluktuations-
abschlag wird nicht vorgenommen.
Geldwertanpassungen werden durch
Verwendung des Realzinssatzes be-
rücksichtigt.
Rückstellungen für Abfertigungsver-
pflichtungen und ähnliche Verpflich-
tungen
Für Abfertigungsverpflichtungen zum
Bilanzstichtag wird nach finanzma-
thematischen Grundsätzen unter Ver-
wendung eines Zinssatzes von 4 %
und eines Pensionseintrittsalters von
60 bei Frauen bzw. von 65 bei Män-
nern vorgesorgt. Für die Verpflichtung
zur Zahlung von Jubiläumsgeldern
wird nach finanzmathematischen
Grundsätzen analog den Abferti-
gungsverpflichtungen vorgesorgt. Ein
Fluktuationsabschlag wird nicht vor-
genommen. Geldwertanpassungen
werden durch Verwendung des Real-
zinssatzes berücksichtigt.
Sonstige Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen
werden unter Beachtung des Vor-
sichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der
Bilanzerstellung erkennbaren Risken
sowie dem Grunde nach wahrschein-
liche oder sichere, jedoch hinsichtlich
der Höhe ungewisse Verbindlichkeiten
mit den Beträgen berücksichtigt, die
nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung erforderlich sind.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit dem
Nennwert bzw. höheren Rück­
zahlungswert angesetzt.
Hinweis auf die Medien der
Offenlegung gemäß § 26 BWG
Gemäß § 26 BWG haben Kredit­
institute zumindest einmal jährlich
Informationen über ihre Organisati-
onsstruktur, ihr Risikomanagement
und ihre Risikokapitalsituation offenzu-
legen. Diese Informationen der Raiff-
eisen-Landesbank Tirol AG werden
im Anhang des Jahresabschlusses
(jährlich sich verändernde Daten) oder
falls es sich um allgemeine Angaben
handelt, auf der Internetseite der RLB
Tirol AG (www.rlb-tirol.at) veröffent­
licht.
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