Gewinn- und Verlustrechnung 2010 – Seite 2
2010
2009
EUR
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Tsd. EUR
Tsd. EUR
IV. Betriebsergebnis (Übertrag)
42.388.363,51
41.327
11./12. Saldo aus Wertberichtigungen auf
Forderungen und Zuführungen
zu Rückstellungen für Eventual-
verbindlichkeiten sowie Erträge
aus der Auflösung von Wertbe-
richtigungen auf Forderungen und
aus Rückstellungen für Eventual-
verbindlichkeiten
-19.979.826,38
-24.107
13./14. Saldo aus Wertberichtigungen
auf Wertpapiere, die wie Finanz-
anlagen bewertet sind, und auf
Beteiligungen sowie Erträge aus
Wertberichtigungen auf Wert-
papiere, die wie Finanzanlagen
bewertet werden, sowie auf
Beteiligungen
-4.780.500,68
-509
V. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
17.628.036,45
16.711
15. Außerordentliche Erträge
0,00
0
darunter:
Entnahmen aus dem Fonds
für allgemeine Bankrisiken
(0,00)
(0)
16. Außerordentliche Aufwendungen
0,00
0
darunter:
Zuweisungen zum Fonds
für allgemeine Bankrisiken
(0,00)
(0)
17. Außerordentliches Ergebnis
(Zwischensumme aus Posten 15+16)
0,00
0
18. Steuern von Einkommen und Ertrag
-2.256.761,17
-1.203
19. Sonstige Steuern, soweit nicht
in Posten 18 auszuweisen
-414.054,63
-613
VI. Jahresüberschuss
14.957.220,65
14.895
20. Rücklagenbewegung
-7.311.844,29
-8.494
darunter:
Dotierung der Haftrücklage
(0,00)
(-250)
Auflösung der Haftrücklage
(0,00)
(0)
VII. Jahresgewinn
7.645.376,36
6.401
21. Gewinnvortrag
4.020,50
3
VIII. Bilanzgewinn
7.649.396,86
6.404
Anhang: Bilanzierungs- & Bewertungsmethoden
Allgemeine Grundsätze
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung sowie unter Beachtung der Ge-
neralnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei
der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der
Vollständigkeit eingehalten.
Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und
Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet
und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt.
Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass
nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewie-
sen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste
wurden berücksichtigt.
Währungsumrechnung
Die Währungen der an der Währungsunion teilnehmenden
Mitgliedsstaaten werden zum festgelegten Umrechnungskurs
angesetzt.
Die Fremdwährungsbeträge werden gemäß § 58 Abs. 1 BWG zu
den EZB-Referenzkursen bzw. soweit solche nicht veröffentlicht
werden zu Devisen-Mittelkursen (RZB-Fixing) umgerechnet.
Termingeschäfte werden gemäß § 58 Abs. 2 BWG zum Termin-
kurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Wertpapiere
Festverzinsliche Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zum
gemilderten Niederstwertprinzip bzw. gemäß § 56 Abs. 2 BWG
bewertet. Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens werden
zum strengen Niederstwertprinzip bewertet.
Wertpapiere, die dem Deckungsstock für Mündelgelder die-
nen, sind Anlagevermögen und werden gemäß § 2 Abs. 3 der
Mündelsicherheitsverordnung zum strengen Niederstwertprinzip
bewertet.
Die Wertpapiere des Handelsbestandes und des Umlaufvermö-
gens werden gemäß § 207 UGB zum strengen Niederstwertprin-
zip bewertet. Jene Wertpapiere des Umlaufvermögens, die zur
Bedeckung eigener Emissionen angeschafft wurden, werden
zu Marktwerten bewertet. Die im Umlaufvermögen befindlichen
Wertpapiere aus eigenen Emissionen werden mit dem Rückzah-
lungsbetrag bewertet.
Ausleihungen, Eventualverbindlichkeiten
und Kreditrisken
Für erkennbare Risken bei Kreditnehmern werden Einzelwertbe-
richtigungen bzw. Rückstellungen gebildet. Zuzählungsgebühren
werden im Jahr der Krediteinräumung erfolgswirksam erfasst. Für
ausgewählte Branchenrisiken wird eine pauschale Wertberichti-
gung angesetzt.
Beteiligungen
Die Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bewertet.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn
aufgrund anhaltender Verluste, eines verringerten Eigenkapitals
und/oder eines verminderten Ertragswertes eine Wertminderung
eingetreten ist, die voraussichtlich von Dauer ist.
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