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Jahresabschluss
Kosten eigener Emissionen
Emissionskosten und Agio bzw. Disagio werden auf die Laufzeit
der Schulden linear verteilt.
Pensionsrückstellung
Die Rückstellung für Pensionen wird nach anerkannten versiche-
rungsmathematischen Grundsätzen nach dem Teilwertverfahren
auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 4 % unter Verwendung
des Tafelwerkes von Pagler & Pagler (AVÖ 2008) und unter Berück-
sichtigung des individuellen Pensionsantrittsalters berechnet. Ein
Fluktuationsabschlag wird nicht vorgenommen. Geldwertanpas-
sungen werden durch Verwendung des Realzinssatzes berück-
sichtigt.
Rückstellungen für Abfertigungsverpflichtungen
und ähnliche Verpflichtungen
Für Abfertigungsverpflichtungen zum Bilanzstichtag wird nach
finanzmathematischen Grundsätzen unter Verwendung eines Zins-
satzes von 4 % und unter Berücksichtigung des individuellen ge-
setzlichen Pensionsantrittsalters vorgesorgt. Für die Verpflichtung
zur Zahlung von Jubiläumsgeldern wird nach finanzmathemati-
schen Grundsätzen analog den Abfertigungsverpflichtungen vor-
gesorgt. Ein Fluktuationsabschlag wird nicht vorgenommen.
Geldwertanpassungen werden durch Verwendung des Realzins-
satzes berücksichtigt.
Sonstige Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des
Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkenn-
baren Risken sowie dem Grunde nach wahrscheinliche oder
sichere, jedoch hinsichtlich der Höhe ungewisse Verbindlichkeiten
mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kauf-
männischer Beurteilung erforderlich sind.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit dem Nennwert bzw. höheren Rück-
zahlungswert angesetzt.
Bewertung von Derivaten
Derivative Finanzinstrumente wurden mit dem Marktwert bewertet.
Bei der Bildung von Bewertungseinheiten werden Marktwerte aus
Derivaten nicht gebucht. Der Marktwert ist jener Betrag, zu dem
Finanzinstrumente am Bilanzstichtag zu fairen Bedingungen ver-
kauft oder gekauft werden können. Sofern Börsenkurse vorhanden
waren, wurden diese zur Bewertung herangezogen. Für Finanz-
instrumente ohne Börsenkurs wurden interne Bewertungsmodelle
mit aktuellen Marktparametern, insbesondere die Barwertmethode
und Optionspreismodelle, herangezogen.
Hinweis auf die Medien der Offenlegung
gemäß § 26 BWG
Gemäß § 26 BWG haben Kreditinstitute zumindest einmal jährlich
Informationen über ihre Organisationsstruktur, ihr Risikomanage-
ment und ihre Risikokapitalsituation offenzulegen. Diese Informati-
onen werden auf der Internetseite der RLB Tirol AG (www.rlb-tirol.at)
veröffentlicht.