Bestätigungsvermerk
Da keine Einwendungen zu erheben
sind, wird dem ungekürzten/deutsch-
sprachigen Jahresabschluss der
Raiffeisen-Landesbank Tirol AG der
uneingeschränkte Bestätigungs-
vermerk gemäß § 274 Abs. 1 UGB
erteilt:
Ich habe den Jahresabschluss der
Raiffeisen-Landesbank Tirol AG, mit
Sitz in 6020 Innsbruck, Adamgasse
1-7, für das Geschäftsjahr vom 1.
Jänner 2007 bis 31. Dezember 2007
unter Einbeziehung der Buchführung
geprüft. Die Buchführung, die Auf-
stellung und der Inhalt dieses Jah-
resabschlusses sowie des Lagebe-
richtes in Übereinstimmung mit den
österreichischen handelsrechtlichen
Vorschriften und den ergänzenden
Bestimmungen in der Satzung liegen
in der Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter der Gesellschaft. Meine
Verantwortung besteht in der Anga-
be eines Prüfungsurteils zu diesem
Jahresabschluss auf der Grundlage
meiner Prüfung und einer Aussage,
ob der Lagebericht in Einklang mit
dem Jahresabschluss steht.
Ich habe meine Prüfung unter
Beachtung der in Österreich gelten-
den gesetzlichen Vorschriften und
Grundsätze ordnungsgemäßer Ab-
schlussprüfung durchgeführt. Diese
Grundsätze erfordern, die Prüfung
so zu planen und durchzuführen,
dass ein hinreichend sicheres Urteil
darüber abgegeben werden kann, ob
der Jahresabschluss frei von we-
sentlichen Fehldarstellungen ist, und
eine Aussage getroffen werden kann,
ob der Lagebericht mit dem Jahres-
abschluss in Einklang steht. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen
werden die Kenntnisse über die Ge-
schäftstätigkeit und über das wirt-
schaftliche und rechtliche Umfeld des
Unternehmens sowie die Erwartungen
über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die
Nachweise für Beträge und sonstige
Angaben in der Buchführung und im
Jahresabschluss überwiegend auf
Basis von Stichproben beurteilt. Die
Prüfung umfasst ferner die Beurtei-
lung der angewandten Rechnungs-
legungsgrundsätze und der von den
gesetzlichen Vertretern/vom gesetz-
lichen Vertreter vorgenommenen,
wesentlichen Schätzungen sowie
eine Würdigung der Gesamtaussage
des Jahresabschlusses. Ich bin der
Auffassung, dass meine Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für
mein Prüfungsurteil darstellt.
Meine Prüfung hat zu keinen Einwen-
dungen geführt. Auf Grund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse,
entspricht der Jahresabschluss nach
meiner Beurteilung den gesetzlichen
Vorschriften sowie den ergänzenden
Bestimmungen in der Satzung und
vermittelt ein möglichst getreues Bild
der Vermögens- und Finanzlage
des Unternehmens zum 31.12.2007
sowie der Ertragslage des Unter-
nehmens für das Geschäftsjahr vom
01.01.2007 bis 31.12.2007 in Über-
einstimmung mit den österreichischen
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buch-
führung. Der Lagebericht steht im
Einklang mit dem Jahresabschluss.
Innsbruck, am 19.2.2008
Prüfer
Mag. Olaf Fuchs
Verbandsrevisor
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